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big_ben191

FOSSibär

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Thursday, October 16th 2008, 1:37am

Rechtliche Hinweise

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In diesem Thread haben wir für Euch einige rechtliche Hinweise zusammengefasst.

Diese Hinweise sind dringend zu beherzigen.

Ihr erleichtert uns und Euch damit ein harmonisches und konstruktives Miteinander ;) .




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big_ben191

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Thursday, October 16th 2008, 1:38am

VLK, Corporate und Co. ?

Microsoft-Produktaktivierung für Volumenlizenzkunden

Quoted

Volumenlizenzkunden benötigen einen Volume License Product Key
Microsoft setzt sich für den Schutz des geistigen Eigentums ein und engagiert sich gegen Software-Piraterie. Eine wichtige Maßnahme ist dabei die Produktaktivierung. Sie schützt die Software gegen unerlaubtes Kopieren und schränkt den Missbrauch von auf CDs bereitgestellten Produkten ein. Die Microsoft-Produktaktivierung ist in Paket-, OEM- und System-Builder-Produkten sowie in Lizenzen für Schüler, Studierende und Lehrkräfte integriert. Produkte, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen erworben werden, müssen dagegen nicht aktiviert werden. Volumenlizenzkunden benötigen in diesem Zusammenhang einen Volume License Product Key (VLK), um die Software zu installieren.

Volume License Product Keys
Kunden der Microsoft-Lizenzprogramme erhalten einen jeweils individuellen VLK. Jeder VLK ist einem Lizenzprogramm-Kunden und einem bestimmten Produkt zugeordnet, für das der Kunde lizenziert ist. Der VLK gilt für jede Sprachversion des Produkts, darf aber nur im Unternehmen des Lizenzkunden verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Der letzte Satz dieses Zitats erklärt, warum wir in diesem Forum keinen Support für Volumenlizenzen vom Microsoft Produkten gewähren. Denn folglich solltet Ihr als Privatperson nicht legal im Besitz einer solchen Lizenz sein. Solltet Ihr Besitzer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Administrator oder ein anderweitig berechtigter Volumenlizenzkunde einer Firma oder öffentlichen Einrichtung sein, so greift der folgende Hinweis auf die nLite Lizenzbestimmungen, welcher eine gewerbliche Nutzung des Programms untersagt.

big_ben191

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Thursday, October 16th 2008, 1:38am

nLite Lizenzbestimmungen

Da nicht jeder User die nLite-Lizenz im Programmordner von nLite findet oder liest, hier nochmal zum durchlesen:

Quoted

LICENSE AGREEMENT:

Your use of nLite is governed by the following conditions. Please read this information carefully before using nLite. By using it you are agreeing to the following conditions:

1. nLite is freeware and can be freely used for any personal non-commercial purposes, subject to the following restrictions.

2. nLite can be only distributed electronically through the official host www.nliteos.com. Distribution through other websites or in any other form without the author's permission is prohibited.
For distribution through free CD/DVD Magazine addon contact the author for permission.

3. nLite is supplied "as-is". The author assumes no liability for damages, direct or consequential, which may result from the use of nLite.

4. Import Restrictions. International users also check any import restrictions that your government may impose. Reread eula.txt in your Windows\System32 folder.

5. nLite is free for personal use only, you cannot use it for any company or business purposes at this time.

6. MCDBNET2.dll is registered on me (the nLite author) with the royalty-free license and can be distributed only bundled with nLite.

7. nLite is a copyrighted material of Dino Nuhagic aka nuhi. You may not decompile, disassemble or otherwise reverse engineer this product. You may not include the parts of nLite in your software without the author's permission. You may not alter or modify nLite in any way or create a new installer for it.

Copyright © 2004-2006, Dino Nuhagic aka nuhi


Übersetzung auf Deutsch (by Monchi):

Quoted

LIZENZVEREINBARUNG:

Die Nutzung von nLite liegt den folgenden Bedingungen zugrunde.
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie nLite benutzen.
Durch die Nutzung von nLite stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu:

1. nLite ist Freeware und kann frei verwendet werden für jeden privaten nicht-kommerziellen Zweck, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen.

2. nLite kann nur auf elektronischem Weg über den offiziellen Host www.nliteos.com verteilt werden.
Eine Verteilung durch andere Websites oder in irgendeiner anderen Form ist ohne Erlaubnis des Autors verboten.
Für die Verteilung durch kostenlose CD/DVD in Magazinen wenden Sie sich an den Autor für die Erlaubnis.

3. nLite wird herausgegeben als "as-is". Der Autor übernimmt keine Haftung für Schäden, direkter Art oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung von nLite ergeben.

4. Import-Beschränkungen. Internationale Nutzer müssen ebenfalls die Import-Beschränkungen prüfen, welche durch die jeweilige Regierung auferlegt sein kann. Lesen Sie dazu erneut die eula.txt in Ihrem Windows\System32-Ordner.

5. nLite ist nur für den persönlichen Gebrauch freigegeben. Sie können es zu diesem Zeitpunkt in keiner Firma und für keine geschäftlichen Zwecke einsetzen.

6. MCDBNET2.dll ist auf den nLite-Autor registriert mit der royalty-free-Lizenz und kann nur zusammen mit nLite verteilt werden.

7. nLite ist urheberrechtlich geschütztes Material von Dino Nuhagic alias „nuhi". Sie können dieses Produkt nicht dekompilieren, zerlegen oder auf andere Weise zurückentwickeln.
Sie dürfen keine Bestandteile von nLite in Ihre Software ohne Erlaubnis des Autors einbauen.
Sie dürfen nLite in keiner Weise verändern, modifizieren oder einen neuen Installer hierfür erstellen.

Copyright © 2004-2006, Dino Nuhagic aka nuhi

big_ben191

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Thursday, October 16th 2008, 1:38am

unerwünschte Programme

Die folgend genannten Auszüge erklären, warum einige Programme bei uns nicht erwünscht sind. Diese Programme werden in diesem Forum durch einen Wortfilter zensiert, welcher verhindert das Ihr Euren Post überhaupt erst absenden könnt. Somit ist es hier weder erlaubt diese Programme zu thematisieren oder gar zu verlinken. Insofern solltet Ihr bitte auch nicht versuchen, diese Regel durch gezieltes falsch schreiben der genannten Programme zu umgehen.

Zuwiderhandlungen können für den Forenbetreiber und für das Forum ernsthafte, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb wir (also das Team dieses Forums) solche Fälle auch mit aller Härte sanktionieren. Neben Verwarnungen, zeitlich begrenzten Schreibsperren oder völligen Ausschlüssen aus dem Forum, behalten wir uns auch den Rechtsweg gegen den oder die entsprechenden Nutzer vor. Also bitte akzeptiert zum Schutze dieses Forums (und damit auch im eigenen Interesse) unsere Vorgaben.

Programme zur Umgehung des Kopierschutzes

Quoted

Rechtslage Deutschland

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so unwirksam, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).

Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß Â§ 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.

Nach (§ 95d UrhG) sind technisch geschützte Werke deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften des technischen Schutzes zu kennzeichnen. Wer etwa eine geschützte CD kauft, soll darüber vor dem Kauf informiert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Neuregelungen der § 95a ff. UrhG richtete, aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen und zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs verwiesen.

Alcohol 120% und Alcohol 52%

Alcohol 120% und Alcohol 52% sind in der Lage, bestimmte Kopierschutzverfahren wie SecuROM oder SafeDisc zu umgehen. Das Umgehen von Kopierschutzverfahren ist laut UrhG § 69a bei Computersoftware in Deutschland nicht verboten, aber Alcohol 120% kann auch Musik- und Video CDs kopieren, was in Deutschland verboten ist, daher ist in Deutschland in Kaufhäusern Alcohol 120 % nur in einer funktionsreduzierten Version erhältlich.

Des Weiteren können auch Abbilder von Playstation- oder Playstation-2-Medien erstellt werden.

Aus rechtlichen Gründen kann Alcohol 120% weder Sicherheitskopien noch virtuelle Images von Video-DVDs erzeugen, deren Inhalt mit dem Content Scrambling System (CSS) verschlüsselt ist. Aber es ist möglich Sicherungskopien von Computersoftware zu erzeugen, da dies rechtlich aufgrund von UrhG § 69d in Deutschland ausdrücklich erlaubt ist.

AnyDVD

AnyDVD ist der Name eines Software-Programmes für das Betriebssystem Microsoft Windows. Es befreit Video-DVDs unter anderem von Kopierschutzmechanismen wie zum Beispiel ARccOS oder Macrovision, Regionalcodes und weiteren Nutzungseinschränkungen. Das Programm arbeitet als Gerätetreiber (Filtertreiber) im Hintergrund. Das Betriebssystem erkennt die DVD somit als nicht kopiergeschützt an und ermöglicht anderen Anwendungen deren entsprechende Nutzung.

AnyDVD ermöglicht es auch, den Kopierschutz einiger Audio-CDs zu umgehen – bei den meisten Audio-CDs hängt die Wirksamkeit des Kopierschutzes jedoch ausschließlich vom verwendeten CD- oder DVD-Laufwerk ab bzw. davon, ob die automatische Wiedergabe eventuell auf den Medien enthaltener Programme unterdrückt wird

In vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, darf das Programm weder beworben noch verkauft oder verliehen werden. Der Besitz selbst ist jedoch unter anderem in Deutschland nicht strafbar.

CloneCD

CloneCD ist ein Computerprogramm, das ursprünglich von Elaborate Bytes entworfen wurde und mittlerweile von der Firma Slysoft aus Antigua und Barbuda weiterentwickelt und vertrieben wird. Mit CloneCD ist es möglich, nahezu jede auf dem Markt befindliche CD-ROM (seit Version 5 auch DVD-ROM) trotz Kopierschutz zu kopieren.

Dies wird durch den sogenannten RAW-Modus von CD-Brennern ermöglicht, in dem nicht nur die (Nutz-)Daten, sondern die Rohdaten kopiert werden. Die Rohdaten enthalten beispielsweise Informationen über die logische Struktur einer CD oder DVD, insbesondere auch über Anfang und Ende von Tracks. Der Kopierschutz wird sozusagen mitkopiert.

Seit Version 5 kopiert CloneCD auch DVDs, solange sie nicht mit dem bei Video-DVDs üblichen Content Scrambling System (CSS) verschlüsselt sind. Mit CSS verschlüsselte DVDs lassen sich nur nach Einsatz eines speziellen Treibers wie AnyDVD oder DVD43 kopieren, dessen Gebrauch in den meisten EU-Staaten jedoch unzulässig ist

Die deutsche Musikindustrie - vertreten durch RA Waldorf in München - hat über die letzten Jahre immer wieder Betreiber von Webseiten abgemahnt, die einen Link zur CloneCD-Homepage auf Ihrer Seite hatten. Der Hersteller SlySoft ist der Überzeugung, dass CloneCD gar nicht gegen das deutsche Urheberrecht verstößt, denn es kann gar keinen Kopierschutz bei Musik-CDs umgehen und hatte zu diesem Thema auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Daemon Tools

Daemon Tools kann mit Hilfe von Rootkittechnologien viele aktuelle Kopierschutzverfahren, wie SafeDisc, SecuROM, Tagès oder StarForce, umgehen. Um dem entgegenzuwirken verweigern einige Programme den Start auf Computern, auf denen Daemon Tools installiert ist.

Mit Hilfe dieses Programms ist es auch möglich, Abbilder von nicht geschützten und kopiergeschützten CDs und DVDs im Media Descriptor Image-Format zu erstellen. Das einzigartige dieses Emulationsprogramm ist der vIDE-Adapter. Dadurch kann nicht mehr nur wie normalerweise üblich virtuelle SCSI-Laufwerke, sondern auch bis zu zwei virtuelle IDE-Laufwerke (auch vIDE genannt) angelegt werden. Damit wird das Blacklisting-Problem durch diverse Kopierschutzverfahren der vSCSI-Laufwerke behoben.

DeCSS

In Deutschland ist die Umgehung von Kopierschutztechnologien (im Gesetzestext als technische Schutzvorkehrung bezeichnet) seit der Novellierung des Urheberrechts vom 13. September 2003 gemäß Â§ 95a UrhG illegal, allerdings nur, wenn diese "wirksam" sind; nach geltendem Recht ist in Deutschland sowohl das Anbieten, die Verbreitung und die Verwendung von so genannter „Umgehungssoftware“ ebenso strafbar wie Anleitungen zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes. Bei CSS handelt es sich um eine Schutzvorrichtung, so dass DeCSS nach deutschem Recht als illegal angesehen wird. Zweifel können allerdings an der Wirksamkeit bestehen, da der Mechanismus schon seit geraumer Zeit entschlüsselt ist. So entschied im Jahr 2007 ein finnisches Gericht, dass CSS nicht "wirksam" im Sinne des finnischen Rechts sei; letzteres beruht auf derselben EG-Richtlinie wie auch § 95a des deutschen UrhG, weshalb eine ähnliche Entscheidung in Deutschland möglich erscheint. Einstweilen wird jedoch davon ausgegangen, dass DeCSS gegen deutsches Recht verstößt.

DVD Decrypter

DVD Decrypter war ein Freeware-Computerprogramm, das von LIGHTNING UK! entwickelt wurde. Es ermöglichte, Inhalte einer Film-DVD auf Festplatte zu speichern und in ein Videoformat wie VCD oder SVCD umzuwandeln oder mit einem gängigen Videocodec wie DivX zu komprimieren.

Da das Programm mit der Möglichkeit auf Umgehung mehrerer DVD-Verschlüsselungstechniken gegen ein im Oktober 2003 verabschiedetes Kopierschutzgesetz verstieß, wurde LIGHTNING UK! im Juni 2005 gezwungen, die Entwicklung unverzüglich einzustellen. Infolge dessen erwarb die Firma des Kopierschutzherstellers Macrovision Corporation sämtliche Rechte an der Software und ließ diese von den meisten Mirrors entfernen.

DVD43

Diese Freeware entschlüsselt in Echtzeit die CSS-Verschlüsselung, die bei kopiergeschützten DVDs verwendet wird. Auch der Regionalcode wird aufgehoben. Auf Wunsch entfernt das Programm Kopierschutz-Mechanismen von Audio-CDs.

DVD Shrink (Original)

DVD Shrink ist ein Programm, das Datenströme von Video-DVDs (meist MPEG-2) transkodieren kann, um ihren Speicherplatzbedarf zu verringern. DVD Shrink ist Freeware.

Sofern auf dem PC auch ein Software-DVD-Player installiert ist, ist DVD Shrink außerdem in der Lage, mit CSS verschlüsselte DVDs auszulesen und in ungeschützter Form wieder abzuspeichern. Letzteres ist nach der neuen Rechtslage im Bereich der EU nicht mehr zulässig. Weil DVD Shrink in der Lage ist, die gängigen Kopierschutzmechanismen zu umgehen, widerspricht sein Einsatz deutschem und EU-Recht.

Game Jackal

Game Jackal ist eine Emulationssoftware für Microsoft Windows, mit deren Hilfe die meisten aktuellen Computerspiele ohne das Vorhandensein des Original-Datenträgers gestartet werden können. Im Gegensatz zu anderen Emulationsprogrammen wie Virtual CD, Alcohol 120% oder DAEMON Tools erstellt Game Jackal keine möglichst genauen virtuellen 1:1-Abbildungen des Original-Datenträgers, sondern emuliert lediglich diejenigen Teile, die während des Programmlaufs normalerweise von der CD bzw. DVD gelesen würden.

Game Jackal akzeptiert nur Emulationsabbilder, die mit dem eigenen gespeicherten Profilschlüssel erstellt wurden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Abbilddatei auf jedem Computer unter Verwendung des Original-Datenträgers neu erzeugt werden muss und es nicht möglich ist, einmal erstellte Abbilder zwischen verschiedenen Computern auszutauschen. Trotz dieser Vorkehrungen ist die Nutzung des Programms in Ländern, in denen das sogenannte „Umgehen technisch wirksamer Kopierschutzmechanismen“ verboten ist (z. B. Deutschland), wahrscheinlich nicht erlaubt.
Quelle: Wikipedia

Die folgenden Programme sind entgegen anderweitiger Annahmen in Deutschland legal, werden nicht durch den Wortfilter zensiert und können von Euch in diesem Forum thematisiert werden.

Quoted

CloneDVD

CloneDVD ist ein Programm für Windows, das Film-DVDs kopiert und wahlweise auch die Filme neu komprimiert. Dabei kann gewählt werden, ob nur Teile der DVD (z. B. der Hauptfilm) oder die komplette DVD kopiert werden soll. Ebenso können Features wie Sprachen oder Untertitel entfernt werden, um die Filmdateien auf eine gewählte Größe herunterzurechnen.

CloneDVD funktioniert mit fast allen DVD-Laufwerken, kann jedoch, um dem Urheberrecht der meisten EU-Länder zu genügen, keine kopiergeschützten Film-DVDs kopieren. Aus diesem Grund darf das Programm in Deutschland und vielen anderen Ländern legal vertrieben werden.

Virtual CloneDrive

Virtual CloneDrive ist ein Gratis-Tool, um bis zu acht virtuelle DVD-Laufwerke anzulegen. Die Freeware arbeitet ähnlich wie das bekannte DAEMON Tools, nur mit dem Unterschied, dass es nach wie vor legal genutzt werden darf, da es keine Kopierschutzmechanismen umgeht.

Anmerkungen

Von einigen genannten Programmen gibt es modifizierte bzw. funktionsreduzierte Versionen, die an das deutsche Urheberrecht angepasst wurden. So z.B. die vom Franzis Verlag vertriebene Version von Alcohol 120% oder die auf der Seite DVD Shrink .info und in meinem Addon-Thread angebotene DeCSS-freie Version von DVD Shrink. Da es uns jedoch nicht möglich ist, zu prüfen welche Version von Euch genutzt wird, bieten wir auch für diese Versionen keinerlei Support oder Diskussionsplattform.

Die Frage ob man die gültige Rechtslage zum Thema Kopierschutz nun für sinnvoll oder unsinnig hält bietet sicherlich viel Diskussionsspielraum. Nichts desto trotz unterliegen wir hier nun mal der deutschen Rechtssprechung, weshalb wir im Zweifel und zum Schutze dieses Forums eine Nulltoleranz-Politik zu den o.g. Programmen praktizieren. Gleiches gilt für alle nicht genannten Programme die in der Lage sind eine CSS-Verschlüsselung oder jede Form eines Kopierschutzes zu umgehen.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

big_ben191

FOSSibär

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Thursday, October 16th 2008, 1:38am

Direktlinks im Forum

Das Thema bzgl. der Handhabung mit Direktlinks besteht eigentlich schon seit langer Zeit.
Dazu möchten wir als Team wie folgt Stellung beziehen:

Direktlinks bzw. Deeplinks leiten direkt auf die entsprechend gezielte Datei, ohne dass man noch entsprechend irgendwelche weiteren Webseiten "zu Gesicht" bekommt. Dies nimmt zum einen dem/den Autor/en die entsprechende Anerkennung an deren Projekten, weil man die entsprechende Internetpräsenz logischerweise nicht mehr sieht, kann aber sogar auch eine entsprechend notwendige Registrierung umgehen oder gar auch (z.B. bei einigen Links zu Microsoft-Produkten) eine entsprechende Legalitätsprüfung des Systems umgehen.

Alles in allem zusammen gefasst und gepaart mit unserer entsprechenden Politik "im Zweifel zum Schutze der Community", stehen wir nach wie vor hinter unserer Entscheidung, hier im Forum prinzipiell keine Direktlinks zu erlauben !

Grundsätzlich gilt daher, dass Direktlinks...
  • welche zu Daten führen, die auch auf "normalem Wege" erreicht werden können (z.B. über die entsprechenden Internetpräsenzen)
  • generell zu Produkten oder Dateien von Microsoft gelangen
  • illegalen Inhalt beinhalten (hierbei ist egal ob Direktlink oder Weiterleitung zur Seite)
von uns nicht geduldet werden.

Uns ist auch klar, dass es manchmal halt keine wirkliche Alternativlösung gibt und diese Fälle nicht in die entspr. genannten Punkte fallen. In diesen Fällen werden wir seitens des Teams entscheiden, ob die entsprechenden Links stehen bleiben, oder entfernt werden.

Um vorab entstehende Argumentationen und Diskussionen bzgl "Sonderrechte für das Team" auszuschließen: Diese Handhabung gilt für ALLE registrierten Mitglieder dieser Community, zu welchen auch die Mods und Admins gehören!

Wir hoffen auf Euer Verständnis und eine gute Zusammenarbeit im Hinblick auf dieses Thema ;)

Euer Team von German-nLite.org

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Thursday, December 25th 2008, 9:08pm

DirectX 10 für XP

Ein immer wieder auftauchendes Problemchen.
Geht es, oder gehts es ned?
Wenn JA, ist es sauber und legal?

Aus aktuellem Anlass fügen wir unseren rechtlichen Hinweisen folgenden Punkt hinzu:

Es wird über andere Webportale eine Möglichkeit angeboten, unter Microsoft Windows XP ein DX 10 zu installieren.
Diese Webportale weisen selber darauf hin, dass diese Variante (ein DX10-Installer eines russischen Portals) nicht "ganz legal" ist.


An dieser Stelle klinken wir uns jetzt bzgl unserer Community ein, und setzen folgende Fakten:

1) wir werden hier keinerlei direkte Links oder alternative Links zu diesem "öminösen nicht legalen russischen Setup" dulden -> bei Zuwiderhandlung behalten wir uns moderative und/oder administrative Massnahmen vor.

2) entsprechende "Hilfe-Anfragen" zu diesem Installer oder ggf. dadurch entstandenen "Schäden", werden wir hier nicht supporten



Es ist nicht unser Wunsch, dass wir den Usern hier den "Spaß" verderben möchten, sondern basiert schlicht auf Sicherheit und der vertrausendwürdigkeit seitens des Erstellers.
Da dies für uns nicht nachvollziehbar ist und bedingt durch die Tatsache, dass es seitens Microsoft keine "offizielle" Lösung bzw. Version hierzu gibt, fehlt die vertrauenswürdigkeit an dieser Stelle.

Daher handelt jeder User in dieser Hinsicht auf "eigene Verantwortung" !!


das German-nLite.org Team
Monchi,
Admin
THIS is it !

g-force

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Wednesday, February 18th 2009, 12:06am

Aufgrund mehrerer Vorfälle in der letzten Zeit verfahren wir nun wie folgt:

Wer sich hier offen zu einer "Corp"-Version von XP bekennt, erhält kommentarlos eine Verwarnung.
Es ist oft genug gesagt und geschrieben worden, wie wir dazu stehen (siehe oben in diesem Thread).

Das sieht dann so aus: [erledigt]Anfängerfrage: Installation ohne SATA = Nachteil?

g-force

Gunnar

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Saturday, June 12th 2010, 1:18pm

Für User, die nicht im Vollbesitz geistiger Macht oder sonstiger Moral sind, hier ein paar Hinweise.
Bei allen anderen Usern setze ich ausreichenden Verstand und Gewissen voraus.

Die Darstellung und Verbreitung von illegalem, insbesondere pornografischem Inhalt jeglicher Form in Medien (Bilder, Video, Ton, etc.) in Beiträgen, Signaturen, Avataren sowie privaten Nachrichten ist in diesem Forum streng untersagt und wird mit sofortiger Sperre geahndet.
Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns ausdrücklich vor.
"Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen."

This post has been edited 1 times, last edit by "g-force" (Jun 26th 2010, 2:24pm) with the following reason: EDIT by Fernando: Den ursprünglichen Satz "Weitere Rechtsmittel behalten wir uns vor." habe ich aus folgendem Grund geändert: Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung (s. Wikipedia). Hier geht es jedoch nicht um die Anfechtung einer Entscheidung, sondern um die Androhung weiterer rechtlichen Schritte (z.B. Erstattung einer Strafanzeige). Edit by g-force: "in Beiträgen, Signaturen, Avataren sowie privaten Nachrichten" ergänzt


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Sunday, October 3rd 2010, 11:02pm

Das "Bundesdatenschutzgesetz" ( BSDG ): Löschung von Threads & Posts

Zum Einstieg verweise ich auf das BSDG bei Wikipedia, damit jeder weiß, worum es geht.
Aufgrund von Nachfragen hier unsere Auffassung des BSDG zur Löschung von Beiträgen und anderen Daten:

1. Verlangt ein registrierter Benutzer die Löschung seiner persönlichen Daten (sprich: Account), werden wir diesem Verpflichtung immer entsprechen.
2 Verlangt ein Benutzer die Löschung einer oder mehrerer seiner Beiträge, so werden wir dies überprüfen und entscheiden. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Hintergrund sind unsere Erfahrungen beim Löschen von Beiträgen, die einen bestehenden Thread dann aus dem Zusammenhang reissen.
Wir werden grundsätzlich "pro User" entscheiden, hier herrscht keine Willkür. Wir betrachten geschriebene Beiträge aber als "geistiges Allgemeingut".
Es wird nichts gelöscht werden, nur weil jemand eine Laune hat oder sich aus dem Forum verabschieden möchte.
"Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen."